AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
Diese Version annulliert und ersetzt alle vorherigen Versionen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind maßgebend gegenüber eventuellen Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, auch wenn kein spezifischer Einwand gegen die Anwendung derselben ausgesprochen wurde.
Keinerlei Änderung oder Ergänzung dieser Verkaufsbedingungen wird zwischen den Parteien gültig und durchsetzbar sein, wenn sie nicht schriftlich vorliegt und von einem bevollmächtigten Vertreter von Zirkonzahn gegengezeichnet wurde.
Im Falle von schriftlich vereinbarten Abänderungen, behalten die vorliegenden AGBs ihre Gültigkeit zwischen den Parteien und in jedem Falle entkräften sie nicht die Wirksamkeit dieser AGBs, mit welchen sie abgestimmt werden müssen.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote, welche von Agenten, Vertretern oder sonstigem Vertriebspersonal von Zirkonzahn gemacht werden, sind für Zirkonzahn nicht bindend, insofern sie nicht schriftlich von dieser bestätigt wurden.
Die von Zirkonzahn formulierten Verkaufsangebote sind für 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und beziehen sich ausschließlich auf die gesamte angebotene Lieferung.
Nach Ablauf dieser Frist verliert das Angebot jegliche Gültigkeit.
Die Verkaufsangebote beinhalten in jedem Fall nicht: die Lieferung von Handbüchern, Schulungen, die Starthilfen, technische Unterstützung und andere ähnliche Dienste, außer in Fällen, in denen solche Leistungen ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Der Abschluss des Vertrages über Internet erfolgt, indem der Kunde im Web-Shop die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und entsprechenden Normen durch das Anklicken des Kästchens "Annehmen" akzeptiert.
Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Wahrheit der von ihm gegebenen Informationen und erkennt das Recht von Zirkonzahn an, sich eventuelle Referenzen und Informationen über ihn einzuholen, welche für die korrekte Ausführung der Leistung notwendig sind, unter Beachtung der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten, enthalten in der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 vom 27. April 2016.
Mit der Bestätigung der Bestellung durch Zirkonzahn gilt der Vertrag zwischen der Vertragspartei (Gegenstand des vorliegenden Vertrages) und Zirkonzahn als abgeschlossen.
§ 3 Technische Daten und Dokumente, welche die Lieferung betreffen
Zirkonzahn behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit die Konstruktionsdetails/Zusammensetzung ihrer Produkte verändern zu können. Im Falle, dass es sich um wesentliche Änderungen handelt (wie z.B. Änderungen, welche die Verwendungsart, den Installationsmodus, die Austauschbarkeit der Produkte etc. betreffen), wird der Käufer vorab informiert.
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
Zirkonzahn behält sich das Recht vor, die aktuelle Preisliste, nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer, jederzeit zu ändern, falls sich Erhöhungen der Kosten für Rohstoffe, der Personalkosten oder jeglicher anderer Faktoren ergeben, welche eine wesentliche Erhöhung der Produktionskosten bedeuten. Die Preise der Produkte verstehen sich stets ab unserem Werk (ex works Incoterms 2010 ICC), vorbehaltlich einer etwaigen abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Zahlungen müssen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Angaben im Angebot oder in der Auftragsbestätigung erfolgen. Ist die Zahlungsbedingung in den vorhin genannten Dokumenten nicht angegeben, gilt als Zahlungsbedingung Vorauskasse. Zahlungen und alle anderen Beträge, die aus irgendeinem Titel Zirkonzahn geschuldet sind, müssen am Rechtssitz von Zirkonzahn erbracht werden.
Eventuelle Zahlungen an Agenten, Vertreter oder sonstiges Vertriebspersonal von Zirkonzahn werden als nicht erfolgt betrachtet, und entbinden deshalb den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, solange die jeweiligen Beträge nicht bei Zirkonzahn eingegangen sind.
Sofern nicht anders vereinbart, müssen die Zahlungen in Euro erfolgen.
Die Preise, welche in anderen Währungen als in Euro angegeben sind, können Schwankungen in Bezug auf den jeweiligen Wechselkurs erfahren.
Jede Verzögerung oder Unregelmäßigkeit der Zahlungen durch den Kunden gibt Zirkonzahn das Recht:
a) Lieferungen, welcher Art immer, den technischen Support und andere Leistungen, auch wenn diese nicht in direktem Zusammenhang mit der verzögerten oder unregelmäßigen Zahlung stehen, so lange einzustellen, bis die offenen Positionen vollständig bezahlt wurden;
b) die Zahlungskonditionen und Rabatte für zukünftige Lieferungen abzuändern, Vorkasse oder zusätzliche Garantien zu verlangen;
c) Verzugszinsen im Ausmaß des zur Zeit gesetzlich vorgesehenen Zinssatzes ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung und ohne Notwendigkeit einer weiteren formellen Mahnung einzufordern, welche lt. Legislativdekret Nr. 231/2002 und nachfolgende Integrationen für Handelsgeschäfte vorgesehen sind. Zirkonzahn behält sich jedenfalls das Recht vor, Schadensersatz für eventuell zusätzlich entstandene Schäden zu verlangen.
Außerdem wird in diesen Fällen jeder Betrag sofort fällig, unabhängig davon, aus welchem Titel auch immer dieser entstanden ist. Der Käufer ist auch im Falle von Ausnahmen, Streitigkeiten oder Kontroversen zur vollständigen sofortigen Zahlung verpflichtet, welche nur nach der Bezahlung der Verbindlichkeiten geklärt werden.b) die Zahlungskonditionen und Rabatte für zukünftige Lieferungen abzuändern, Vorkasse oder zusätzliche Garantien zu verlangen;
c) Verzugszinsen im Ausmaß des zur Zeit gesetzlich vorgesehenen Zinssatzes ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung und ohne Notwendigkeit einer weiteren formellen Mahnung einzufordern, welche lt. Legislativdekret Nr. 231/2002 und nachfolgende Integrationen für Handelsgeschäfte vorgesehen sind. Zirkonzahn behält sich jedenfalls das Recht vor, Schadensersatz für eventuell zusätzlich entstandene Schäden zu verlangen.
Der Käufer verzichtet hiermit im Voraus, eine Verrechnung von eventuellen Guthaben gegenüber Zirkonzahn einzufordern, wie auch immer diese entstanden sind.
§ 5 Lieferung
Sollte der Kunde nicht bezahlte, fällige Positionen Zirkonzahn gegenüber aufweisen, auch wenn diese andere Lieferungen betreffen, kann Zirkonzahn die laufende Lieferung zurückhalten, bis die fälligen, offenen Posten vom Kunden beglichen wurden.
In Bezug auf die gelieferten Mengen stehen Zirkonzahn die handelsüblichen Mengentoleranzen zu. Falls nicht anderes vereinbart, sind Teillieferungen zulässig.
Sollte aus Gründen, welche nicht Zirkonzahn zu verantworten hat, der Käufer oder der Transporteur (falls vom Käufer bestellt) die Annahme der Produkte verweigern, kann Zirkonzahn - nach erfolgter Mitteilung an den Kunden – sämtliche entstandene Kosten dem Kunden anlasten.
Plant ein Kunde Waren an Zirkonzahn zurückzusenden, muss dieser vorab eine schriftliche Zustimmung von Zirkonzahn in Form eines Rückholscheines einholen. Zirkonzahn nimmt nur Warenrücksendungen mit gültigem Rückholscheins an. Warenrücksendungen ohne gültigen Rückholschein werden dem Kunden zurückgesendet. Sämtliche Kosten die bei der Rücksendung anfallen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Medizinprodukte und Produkte mit geöffneter Verpackung sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
§ 6 Vertretbare Verzögerungen
a) Gründe, welche Zirkonzahn nicht zu vertreten hat und/oder aus Gründen höherer Gewalt resultieren;
b) Handlungen (oder Unterlassungen) des Käufers einschließlich das Nichtübermitteln von Informationen oder Bestätigungen, welche für Zirkonzahn notwendig sind, um ihre eigene Verpflichtungen erfüllen zu können und die Lieferung der Produkte durchzuführen;
c ) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Käufer;
d) Unmöglichkeit, Materialien, Komponenten oder Dienstleistungen zu erhalten, welche für die Ausführung der Arbeiten und die Lieferung der Produkte notwendig sind.
Für den Fall, dass eine der oben genannten Annahmen zutrifft, wird Zirkonzahn dies dem Käufer mitteilen und die Verspätung oder den neuen Liefertermin mitteilen. Falls die Verzögerung von Zirkonzahn durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers verursacht, oder durch andere Vertragspartner oder Lieferanten des Käufers verursacht wurde, steht Zirkonzahn außerdem eine angemessene Preisanpassung zu.
b) Handlungen (oder Unterlassungen) des Käufers einschließlich das Nichtübermitteln von Informationen oder Bestätigungen, welche für Zirkonzahn notwendig sind, um ihre eigene Verpflichtungen erfüllen zu können und die Lieferung der Produkte durchzuführen;
c ) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Käufer;
d) Unmöglichkeit, Materialien, Komponenten oder Dienstleistungen zu erhalten, welche für die Ausführung der Arbeiten und die Lieferung der Produkte notwendig sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Haftung und technische Standards
Zirkonzahn garantiert die Eigenschaften der von ihr hergestellten/vertriebenen Produkte ausschließlich in Bezug auf den von ihr ausdrücklich angegebenen Gebrauch, Bestimmung, Anwendung, Toleranzen usw.
Kein Element des Werbematerials darf - auch in zusammengefasster Form - ohne die schriftliche Genehmigung von Zirkonzahn, in irgendeiner Form reproduziert werden, oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden.
Dies gilt nicht für all jene Produkte, welche spezifisch laut Projekt, Zeichnung, Anleitung und/oder technischen Spezifikationen des Käufers produziert wurden, für welche Zirkonzahn keinerlei Verantwortung in Hinsicht auf eine eventuelle Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter übernimmt, für die ausschließlich der Käufer verantwortlich ist.
Die Gewährleistung betreffenden Produktionsmängel sind auf jene Mängel beschränkt, welche auf Materialfehler oder auf Probleme in der Herstellung und Produktion durch Zirkonzahn zurückzuführen sind.
Die Garantie deckt nicht Mängel, die durch den normalen Verschleiß der Produkte für Teile, welche einem schnellen und kontinuierlichen Verschleiß unterliegen, entstehen.
Vorbedingung für die Gültigkeit der Garantie der gekauften Produkte ist die vollständige Bezahlung derselben. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt die Garantiezeit 12 Monate (ab Rechnungsdatum) für Standardprodukte aus dem Katalog.
Die oben genannte Garantie hat nur Gültigkeit, wenn die Produkte korrekt gelagert wurden und in Übereinstimmung mit den von Zirkonzahn zur Verfügung gestellten Anleitungen und technischen Datenblättern verwendet wurden, nicht repariert, modifiziert oder verändert wurden, ohne dass dies Zirkonzahn schriftlich genehmigt hat und setzt voraus, dass die Mängel nicht auf spezifische Vorkommnisse (z.B. elektrische Störungen oder Wassereintritt etc.) zurückzuführen sind. Von der Garantie ausgeschlossen sind außerdem Schäden, welche wegen Fehlen eines geeigneten Spannungsstabilisators durch elektrische Schwankungen entstanden sind.
Der Käufer ist verpflichtet, die Konformität der Produkte und das Fehlen von Mängeln innerhalb von 10 Tagen ab Anlieferdatum – auf jedem Fall vor der Verwendung – zu prüfen. Der Käufer muss alle nicht versteckten Fehler oder Mängel schriftlich innerhalb von 10 Tagen Zirkonzahn melden, während eventuell versteckte Mängel und/oder Mängel, welche die Funktion betreffen (welche somit erst bei Verwendung des Produktes ersichtlich werden) innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels, und auf jeden Fall nicht aber nach Ablauf des Garantiezeitraums gemeldet werden müssen. Ansprüche müssen Zirkonzahn schriftlich mitgeteilt werden, gemäß den Anweisungen und in der Art und Weise, wie von dieser vorgegeben, indem die Mängel oder nicht Konformitäten detailliert angegeben werden. Der Käufer verliert das Anrecht auf Gewährleistung, wenn er nicht sämtliche angemessenen Kontrollen/Wartungen zulässt, welche von Zirkonzahn vorgesehen sind, oder wenn er die fehlerhaften Produkte nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage von Zirkonzahn zurücksendet.
Falls der Käufer einen Mangel ordnungsgemäß anzeigt, steht Zirkonzahn die Wahl zu:
a) die defekten Produkte zu reparieren;
b) dieselben Produkte in Menge und Qualität dem Käufer ohne Berechnung von zusätzlichen Kosten zuzusenden (DAP Incoterms 2010);
c) eine Gutschrift in derselben Höhe wie der Wert der Rechnung der rückgelieferten Produkte zu erstellen.
In diesen Fällen kann Zirkonzahn die Rückgabe der fehlerhaften Produkte verlangen, welche somit in ihr Eigentum übergehen. Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, trägt Zirkonzahn alle im Zusammenhang mit dem technischen Eingriff stehenden Kosten.b) dieselben Produkte in Menge und Qualität dem Käufer ohne Berechnung von zusätzlichen Kosten zuzusenden (DAP Incoterms 2010);
c) eine Gutschrift in derselben Höhe wie der Wert der Rechnung der rückgelieferten Produkte zu erstellen.
Für den Fall, dass die bei den Produkten aufgetretenen Mängel nicht der Verantwortung von Zirkonzahn zuschreibbar sind, werden die Reparaturkosten und der Ersatz der Produkte dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Garantie im Sinne dieses Artikels ist ausreichend und ersetzt sämtliche gesetzlichen Gewährleistungspflichten bezüglich Mängel und Konformität und schließt jede andere mögliche Verantwortung von Zirkonzahn, welcher Herkunft auch immer, in Bezug auf die gelieferten Produkte, aus. Im Besonderen kann der Käufer weitere Schadensersatzforderungen einbringen und in keinem Fall kann Zirkonzahn für indirekte Schäden oder Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.
Der Käufer und der Verkäufer erkennen an, dass jede Partei der anderen vertrauliche Informationen über ihre Tätigkeit offenbaren kann. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen als solche zu behandeln und auch den Inhalt nicht an Dritte weiterzugeben, und diese Informationen nur für den Zweck, der im Vertrag vorgesehen ist, zu verwenden, und die Dokumente, welche vertrauliche Informationen beinhalten, auf einfache Anfrage der anderen Partei zurückzugeben.
Zirkonzahn hat jederzeit das Recht, die Forderung Dritten zu übertragen, welche sich aus dem Vertrag ergeben.
Die vollständige oder teilweise Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Es gilt als vereinbart, dass eine eventuelle Toleranz bei Verstößen gegen die vorliegenden AGBs in keinem Fall in der Art und Weise interpretiert werden darf, dass Zirkonzahn auf die Ausübung ihrer zustehenden Rechte oder aus sich daraus ergebenden Rechte, verzichtet.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken nicht die allgemeinen Gewohnheitsrechte, welche den Vertragspartnern zustehen. Für alle Angelegenheiten, welche nicht durch die vorliegenden AGBs direkt abgedeckt sind, verweisen die Parteien ausdrücklich auf das geltende Gesetz.
Für jeden Zweifel oder Unsicherheit können Sie Zirkonzahn kontaktieren: info@zirkonzahn.com, (Tel. 0039 0474 066660).
Gemäß Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklären die Parteien ausdrücklich den Inhalt von folgenden Artikeln anzunehmen.
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
§ 5 Lieferung
§ 6 Vertretbare Verzögerungen
§ 7 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Haftung und technische Standards
§ 11 Garantie
§ 12 Schadensersatz
§ 14 Verschiedenes
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Version 26.05.2023
(Druckfehler vorbehalten)