AGB


 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGBs“ genannt) regeln alle Lieferbeziehungen zwischen Zirkonzahn Srl (im Folgenden "Zirkonzahn" oder "Verkäufer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch "Käufer" genannt) und werden in Bezug auf sämtliche von Zirkonzahn angebotenen/hergestellten/vertriebenen Produkte und/oder Dienstleistungen, welche, über welchen Vertriebskanal auch immer – einschließlich des Internets – verkauft werden, angewandt.
Diese Version annulliert und ersetzt alle vorherigen Versionen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind maßgebend gegenüber eventuellen Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, auch wenn kein spezifischer Einwand gegen die Anwendung derselben ausgesprochen wurde.
Keinerlei Änderung oder Ergänzung dieser Verkaufsbedingungen wird zwischen den Parteien gültig und durchsetzbar sein, wenn sie nicht schriftlich vorliegt und von einem bevollmächtigten Vertreter von Zirkonzahn gegengezeichnet wurde.
Im Falle von schriftlich vereinbarten Abänderungen, behalten die vorliegenden AGBs ihre Gültigkeit zwischen den Parteien und in jedem Falle entkräften sie nicht die Wirksamkeit dieser AGBs, mit welchen sie abgestimmt werden müssen.
 
 
§ 2 Vertragsabschluss
 
Jede Bestellung gilt als unwiderruflicher Auftrag von Seiten des Käufers und unterliegt der Annahme durch den Verkäufer, welche als abgelehnt betrachtet werden muss, wenn der Verkäufer dieses Angebot nicht voll oder auch nur zum Teil ausgeführt hat. Durch die Annahme des Angebots von Seiten des Käufers oder die Bestätigung der Bestellung von Seiten von Zirkonzahn, wie auch immer diese erfolgt ist, gelangen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
Die Angebote, welche von Agenten, Vertretern oder sonstigem Vertriebspersonal von Zirkonzahn gemacht werden, sind für Zirkonzahn nicht bindend, insofern sie nicht schriftlich von dieser bestätigt wurden.
Die von Zirkonzahn formulierten Verkaufsangebote sind für 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und beziehen sich ausschließlich auf die gesamte angebotene Lieferung.
Nach Ablauf dieser Frist verliert das Angebot jegliche Gültigkeit.
Die Verkaufsangebote beinhalten in jedem Fall nicht: die Lieferung von Handbüchern, Schulungen, die Starthilfen, technische Unterstützung und andere ähnliche Dienste, außer in Fällen, in denen solche Leistungen ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Der Abschluss des Vertrages über Internet erfolgt, indem der Kunde im Web-Shop die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und entsprechenden Normen durch das Anklicken des Kästchens "Annehmen" akzeptiert.
Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Wahrheit der von ihm gegebenen Informationen und erkennt das Recht von Zirkonzahn an, sich eventuelle Referenzen und Informationen über ihn einzuholen, welche für die korrekte Ausführung der Leistung notwendig sind, unter Beachtung der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten, enthalten in der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 vom 27. April 2016.
Mit der Bestätigung der Bestellung durch Zirkonzahn gilt der Vertrag zwischen der Vertragspartei (Gegenstand des vorliegenden Vertrages) und Zirkonzahn als abgeschlossen.
 
 
§ 3 Technische Daten und Dokumente, welche die Lieferung betreffen
 
Die Dimensionen, Zusammensetzung, Gewichte, Preise, Leistungen, Farben und andere produktbezogene Daten, welche in Katalogen, Preislisten, Prospekten, oder anderen Dokumenten illustrativ dargestellt sind, sowie auch Muster, sind lediglich Richtwerte und sind nicht verbindlicher Natur, außer in Fällen, in denen sie als solche im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben werden.
Zirkonzahn behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit die Konstruktionsdetails/Zusammensetzung ihrer Produkte verändern zu können. Im Falle, dass es sich um wesentliche Änderungen handelt (wie z.B. Änderungen, welche die Verwendungsart, den Installationsmodus, die Austauschbarkeit der Produkte etc. betreffen), wird der Käufer vorab informiert.
 
 
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
 
Die Preise der Produkte/Dienstleistungen beziehen sich auf die Preisliste, welche zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Käufer oder zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch Zirkonzahn Gültigkeit hat.
Zirkonzahn behält sich das Recht vor, die aktuelle Preisliste, nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer, jederzeit zu ändern, falls sich Erhöhungen der Kosten für Rohstoffe, der Personalkosten oder jeglicher anderer Faktoren ergeben, welche eine wesentliche Erhöhung der Produktionskosten bedeuten. Die Preise der Produkte verstehen sich stets ab unserem Werk (ex works Incoterms 2010 ICC), vorbehaltlich einer etwaigen abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Zahlungen müssen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Angaben im Angebot oder in der Auftragsbestätigung erfolgen. Ist die Zahlungsbedingung in den vorhin genannten Dokumenten nicht angegeben, gilt als Zahlungsbedingung Vorauskasse. Zahlungen und alle anderen Beträge, die aus irgendeinem Titel Zirkonzahn geschuldet sind, müssen am Rechtssitz von Zirkonzahn erbracht werden.
Eventuelle Zahlungen an Agenten, Vertreter oder sonstiges Vertriebspersonal von Zirkonzahn werden als nicht erfolgt betrachtet, und entbinden deshalb den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, solange die jeweiligen Beträge nicht bei Zirkonzahn eingegangen sind.
Sofern nicht anders vereinbart, müssen die Zahlungen in Euro erfolgen.
Die Preise, welche in anderen Währungen als in Euro angegeben sind, können Schwankungen in Bezug auf den jeweiligen Wechselkurs erfahren.

Jede Verzögerung oder Unregelmäßigkeit der Zahlungen durch den Kunden gibt Zirkonzahn das Recht:
a) Lieferungen, welcher Art immer, den technischen Support und andere Leistungen, auch wenn diese nicht in direktem Zusammenhang mit der verzögerten oder unregelmäßigen Zahlung stehen, so lange einzustellen, bis die offenen Positionen vollständig bezahlt wurden;
b) die Zahlungskonditionen und Rabatte für zukünftige Lieferungen abzuändern, Vorkasse oder zusätzliche Garantien zu verlangen;
c) Verzugszinsen im Ausmaß des zur Zeit gesetzlich vorgesehenen Zinssatzes ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung und ohne Notwendigkeit einer weiteren formellen Mahnung einzufordern, welche lt. Legislativdekret Nr. 231/2002 und nachfolgende Integrationen für Handelsgeschäfte vorgesehen sind. Zirkonzahn behält sich jedenfalls das Recht vor, Schadensersatz für eventuell zusätzlich entstandene Schäden zu verlangen.
Außerdem wird in diesen Fällen jeder Betrag sofort fällig, unabhängig davon, aus welchem Titel auch immer dieser entstanden ist. Der Käufer ist auch im Falle von Ausnahmen, Streitigkeiten oder Kontroversen zur vollständigen sofortigen Zahlung verpflichtet, welche nur nach der Bezahlung der Verbindlichkeiten geklärt werden.
Der Käufer verzichtet hiermit im Voraus, eine Verrechnung von eventuellen Guthaben gegenüber Zirkonzahn einzufordern, wie auch immer diese entstanden sind.
 
 
§ 5 Lieferung
 
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Lieferung der Produkte ab unserem Werk (ex Works Incoterms 2010 ICC). Damit gehen die Risiken in Bezug auf die Lieferung an den Käufer über, sobald die Übergabe der Produkte an den Transporteur erfolgt ist. Die Lieferbedingungen sind nur indikativ und werden in Arbeitstagen angegeben. Demnach wird jegliche Verantwortung von Seiten von Zirkonzahn für alle Schäden ausgeschlossen, welche aus vorzeitiger oder verspäteter, teilweiser oder vollständiger Anlieferung entstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob die bestellten Produkte in einwandfreiem Zustand geliefert wurden.
Sollte der Kunde nicht bezahlte, fällige Positionen Zirkonzahn gegenüber aufweisen, auch wenn diese andere Lieferungen betreffen, kann Zirkonzahn die laufende Lieferung zurückhalten, bis die fälligen, offenen Posten vom Kunden beglichen wurden.
In Bezug auf die gelieferten Mengen stehen Zirkonzahn die handelsüblichen Mengentoleranzen zu. Falls nicht anderes vereinbart, sind Teillieferungen zulässig.
Sollte aus Gründen, welche nicht Zirkonzahn zu verantworten hat, der Käufer oder der Transporteur (falls vom Käufer bestellt) die Annahme der Produkte verweigern, kann Zirkonzahn - nach erfolgter Mitteilung an den Kunden – sämtliche entstandene Kosten dem Kunden anlasten.
Plant ein Kunde Waren an Zirkonzahn zurückzusenden, muss dieser vorab eine schriftliche Zustimmung von Zirkonzahn in Form eines Rückholscheines einholen. Zirkonzahn nimmt nur Warenrücksendungen mit gültigem Rückholscheins an. Warenrücksendungen ohne gültigen Rückholschein werden dem Kunden zurückgesendet. Sämtliche Kosten die bei der Rücksendung anfallen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Medizinprodukte und Produkte mit geöffneter Verpackung sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
 
 
§ 6 Vertretbare Verzögerungen
 
Zirkonzahn ist nicht für eine Verzögerung der Anlieferung in Bezug auf die vertraglich vorgesehenen Verpflichtungen verantwortlich, falls die Verzögerung direkt oder indirekt durch:
a) Gründe, welche Zirkonzahn nicht zu vertreten hat und/oder aus Gründen höherer Gewalt resultieren;
b) Handlungen (oder Unterlassungen) des Käufers einschließlich das Nichtübermitteln von Informationen oder Bestätigungen, welche für Zirkonzahn notwendig sind, um ihre eigene Verpflichtungen erfüllen zu können und die Lieferung der Produkte durchzuführen;
c ) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Käufer;
d) Unmöglichkeit, Materialien, Komponenten oder Dienstleistungen zu erhalten, welche für die Ausführung der Arbeiten und die Lieferung der Produkte notwendig sind.
Für den Fall, dass eine der oben genannten Annahmen zutrifft, wird Zirkonzahn dies dem Käufer mitteilen und die Verspätung oder den neuen Liefertermin mitteilen. Falls die Verzögerung von Zirkonzahn durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers verursacht, oder durch andere Vertragspartner oder Lieferanten des Käufers verursacht wurde, steht Zirkonzahn außerdem eine angemessene Preisanpassung zu.
 
 
§ 7 Eigentumsvorbehalt
 
Die ausgelieferten Produkte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Zirkonzahn. Muster und/oder Modelle von Verbrauchsmaterialien und Geräten, welche von Zirkonzahn zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht kommerziell verwendet werden und verbleiben im Eigentum von Zirkonzahn.
 
 
§ 8 Haftung und technische Standards
 
Die von Zirkonzahn angebotenen Produkte entsprechen den in Italien geltenden Rechtsvorschriften und technischen Normen. Demnach liegt es in der Verantwortung des Käufers, eventuelle Unterschiede zwischen den italienischen Normen und den Normen, welche im Bestimmungsland gelten, zu überprüfen und stellt Zirkonzahn diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.
Zirkonzahn garantiert die Eigenschaften der von ihr hergestellten/vertriebenen Produkte ausschließlich in Bezug auf den von ihr ausdrücklich angegebenen Gebrauch, Bestimmung, Anwendung, Toleranzen usw.
 
 
§ 9 Copyright
 
Zirkonzahn behält sich sämtliche Rechte, auch jene der Übersetzung, des Nachdrucks und der Reproduktion des Werbematerials, der Handbücher, der Dokumentation von Schulungen, des Namens und/oder des Logos Zirkonzahn® und anderen Veranstaltungen vor.
Kein Element des Werbematerials darf - auch in zusammengefasster Form - ohne die schriftliche Genehmigung von Zirkonzahn, in irgendeiner Form reproduziert werden, oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden.
 
 
§ 10 Patentrechte und geistiges Eigentum
 
Im Falle, dass Dritte Ansprüche stellen, muss der Käufer Zirkonzahn unverzüglich benachrichtigen und sämtliche Informationen und Unterstützung bieten, die für die Bestreitung des Anspruchs nützlich sind.
Dies gilt nicht für all jene Produkte, welche spezifisch laut Projekt, Zeichnung, Anleitung und/oder technischen Spezifikationen des Käufers produziert wurden, für welche Zirkonzahn keinerlei Verantwortung in Hinsicht auf eine eventuelle Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter übernimmt, für die ausschließlich der Käufer verantwortlich ist.
 
 
 
§ 11 Garantie
 
Zirkonzahn garantiert, dass die gelieferten Produkte in Bezug auf Qualität und Typ jenen entsprechen, welche laut Vertrag festgelegt wurden und frei von Mängeln sind, welche sie ungeeignet für ihre Bestimmung machen könnten.
Die Gewährleistung betreffenden Produktionsmängel sind auf jene Mängel beschränkt, welche auf Materialfehler oder auf Probleme in der Herstellung und Produktion durch Zirkonzahn zurückzuführen sind.
Die Garantie deckt nicht Mängel, die durch den normalen Verschleiß der Produkte für Teile, welche einem schnellen und kontinuierlichen Verschleiß unterliegen, entstehen.
Vorbedingung für die Gültigkeit der Garantie der gekauften Produkte ist die vollständige Bezahlung derselben. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt die Garantiezeit 12 Monate (ab Rechnungsdatum) für Standardprodukte aus dem Katalog.
Die oben genannte Garantie hat nur Gültigkeit, wenn die Produkte korrekt gelagert wurden und in Übereinstimmung mit den von Zirkonzahn zur Verfügung gestellten Anleitungen und technischen Datenblättern verwendet wurden, nicht repariert, modifiziert oder verändert wurden, ohne dass dies Zirkonzahn schriftlich genehmigt hat und setzt voraus, dass die Mängel nicht auf spezifische Vorkommnisse (z.B. elektrische Störungen oder Wassereintritt etc.) zurückzuführen sind. Von der Garantie ausgeschlossen sind außerdem Schäden, welche wegen Fehlen eines geeigneten Spannungsstabilisators durch elektrische Schwankungen entstanden sind.  
Der Käufer ist verpflichtet, die Konformität der Produkte und das Fehlen von Mängeln innerhalb von 10 Tagen ab Anlieferdatum – auf jedem Fall vor der Verwendung – zu prüfen. Der Käufer muss alle nicht versteckten Fehler oder Mängel schriftlich innerhalb von 10 Tagen Zirkonzahn melden, während eventuell versteckte Mängel und/oder Mängel, welche die Funktion betreffen (welche somit erst bei Verwendung des Produktes ersichtlich werden) innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels, und auf jeden Fall nicht aber nach Ablauf des Garantiezeitraums gemeldet werden müssen. Ansprüche müssen Zirkonzahn schriftlich mitgeteilt werden, gemäß den Anweisungen und in der Art und Weise, wie von dieser vorgegeben, indem die Mängel oder nicht Konformitäten detailliert angegeben werden. Der Käufer verliert das Anrecht auf Gewährleistung, wenn er nicht sämtliche angemessenen Kontrollen/Wartungen zulässt, welche von Zirkonzahn vorgesehen sind, oder wenn er die fehlerhaften Produkte nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage von Zirkonzahn zurücksendet.

Falls der Käufer einen Mangel ordnungsgemäß anzeigt, steht Zirkonzahn die Wahl zu:
a) die defekten Produkte zu reparieren;
b) dieselben Produkte in Menge und Qualität dem Käufer ohne Berechnung von zusätzlichen Kosten zuzusenden (DAP Incoterms 2010);
c) eine Gutschrift in derselben Höhe wie der Wert der Rechnung der rückgelieferten Produkte zu erstellen.
In diesen Fällen kann Zirkonzahn die Rückgabe der fehlerhaften Produkte verlangen, welche somit in ihr Eigentum übergehen. Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, trägt Zirkonzahn alle im Zusammenhang mit dem technischen Eingriff stehenden Kosten.
Für den Fall, dass die bei den Produkten aufgetretenen Mängel nicht der Verantwortung von Zirkonzahn zuschreibbar sind, werden die Reparaturkosten und der Ersatz der Produkte dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Garantie im Sinne dieses Artikels ist ausreichend und ersetzt sämtliche gesetzlichen Gewährleistungspflichten bezüglich Mängel und Konformität und schließt jede andere mögliche Verantwortung von Zirkonzahn, welcher Herkunft auch immer, in Bezug auf die gelieferten Produkte, aus. Im Besonderen kann der Käufer weitere Schadensersatzforderungen einbringen und in keinem Fall kann Zirkonzahn für indirekte Schäden oder Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.  
 
 
§ 12 Schadensersatz
 
Die Verantwortung von Zirkonzahn, ob diese aus der Ausführung oder Nicht-Ausführung des Vertrages hervorgeht, aus Garantieansprüchen, aus unerlaubter Handlung oder aus objektiver Haftung/Verantwortung, kann in keinem Fall den Wert des Produktes – auf welches sich die Haftung bezieht – überschreiten. In keinem Fall kann Zirkonzahn für entgangene Gewinne oder Einkommensverluste, weder wegen Nicht-Nutzung oder technischem Stillstand des Produktes oder irgendeinem zusammenhängenden Gerät, oder wegen Beschwerden des Käufers und/oder Dritter in Bezug auf genannte Schäden oder auch für jeglichen indirekten Schaden oder Folgeschaden zur Rechenschaft gezogen werden.

 
§ 13 Vertrauliche Informationen und Daten

Der Käufer und der Verkäufer erkennen an, dass jede Partei der anderen vertrauliche Informationen über ihre Tätigkeit offenbaren kann. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen als solche zu behandeln und auch den Inhalt nicht an Dritte weiterzugeben, und diese Informationen nur für den Zweck, der im Vertrag vorgesehen ist, zu verwenden, und die Dokumente, welche vertrauliche Informationen beinhalten, auf einfache Anfrage der anderen Partei zurückzugeben.
 
 
§ 14 Verschiedenes
 
Die Abtretung von Seiten des Käufers von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag ist nichtig, sofern nicht Zirkonzahn im Vorhinein schriftlich seine Zustimmung bekundet hat.
Zirkonzahn hat jederzeit das Recht, die Forderung Dritten zu übertragen, welche sich aus dem Vertrag ergeben.
Die vollständige oder teilweise Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Es gilt als vereinbart, dass eine eventuelle Toleranz bei Verstößen gegen die vorliegenden AGBs in keinem Fall in der Art und Weise interpretiert werden darf, dass Zirkonzahn auf die Ausübung ihrer zustehenden Rechte oder aus sich daraus ergebenden Rechte, verzichtet.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken nicht die allgemeinen Gewohnheitsrechte, welche den Vertragspartnern zustehen. Für alle Angelegenheiten, welche nicht durch die vorliegenden AGBs direkt abgedeckt sind, verweisen die Parteien ausdrücklich auf das geltende Gesetz.
 
 
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
Die vorliegenden AGBs und die damit verbundenen Lieferverträge werden durch das italienische Recht geregelt. Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug oder im Zusammenhang mit den Verträgen, auf welche diese AGBs Anwendung finden, ist der ausschließliche Gerichtsstand Bozen. Ungeachtet der vorhergehenden Regelung steht es einzig Zirkonzahn frei, als Gerichtsstand den Ort des Käufers auszuwählen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
 
Für jeden Zweifel oder Unsicherheit können Sie Zirkonzahn kontaktieren: info@zirkonzahn.com, (Tel. 0039 0474 066660).
 
 
 
Gemäß Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklären die Parteien ausdrücklich den Inhalt von folgenden Artikeln anzunehmen.

 
 
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
§ 5 Lieferung
§ 6 Vertretbare Verzögerungen
§ 7 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Haftung und technische Standards
§ 11 Garantie
§ 12 Schadensersatz
§ 14 Verschiedenes
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
 
 
 
Version 26.05.2023
 
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